Berufsfachschule I - Wirtschaft und Verwaltung
Herzlich willkommen auf der Homepage der BF 1 W.
Wer kann aufgenommen werden?
Schülerinnen und Schüler mit dem Abschlusszeugnis der Hauptschule
oder Versetzung in die Klasse 10 an Realschule oder Gymnasium
Welches Ziel verfolgt die Berufsfachschule I ?
Sie vermittelt berufsbezogene und allgemeine Grundkenntnisse und unterstützt die Schülerinnen und Schüler bei der Entwicklung eigener Lerntechniken und Lernstrategien.
Die Zeugnisse der zuvor besuchten Schulen geben bereits Auskunft über Lernschwächen und – stärken. Vor Besuch der BF I werden auf dieser Grundlage die individuellen Förderbedürfnisse der einzelnen Schülerinnen und Schüler ermittelt. Danach wird der Förderunterricht entsprechend eingerichtet.
Fazit: Sie vermittelt die berufliche Grundbildung in der Fachrichtung Wirtschaft und Verwaltung.
Wie ist der Unterricht organisiert?
Die Berufsfachschule I umfasst ein Jahr Vollzeitunterricht, d. h. pro Woche 38 Unterrichtsstunden.
Der Unterricht ist stark an Projekten orientiert.
Welche Fächer werden unterrichtet?
Pflichtfächer
- Kernfächer: Deutsch/Kommunikation, Englisch, Mathematik, Berufsbezogener Unterricht, Fachpraxis
- Grundfächer: Religion bzw. Ethik, Sozialkunde/Wirtschaftslehre, Sport, Methodentraining
- Wahlpflichtfächer: Berufsbezogenes Fach, Biologie oder Chemie oder Physik
Förderunterricht
Wie erreicht man den Abschluss?
Es findet keine Abschlussprüfung statt. Höchstens in einem Fach darf die Note „mangelhaft“ sein; bei mehr als einem „mangelhaft“ muss Ausgleich gegeben sein. In den Fächern „Berufsbezogener Unterricht“ und „Fachpraxis“ muss mindestens die Note „ausreichend“ erreicht werden
Wozu berechtigt die Berufsfachschule I?
Der erfolgreiche Besuch der Berufsfachschule I bietet die Möglichkeit der Aufnahme in die Berufsfachschule II, in der qualifizierte Sekundarabschluss I (Mittlere Reife) erworben werden kann.
Voraussetzung:
- Notendurchschnitt mindestens 3,0
- Befriedigende Leistungen in mindestens zwei der drei Fächer Deutsch, Englisch und Mathematik
Der Abschluss befreit vom weiteren Besuch der Berufsschule, wenn danach kein Ausbildungsverhältnis eingegangen wird.
Der Abschluss bescheinigt „Erwerb einer beruflichen Grundbildung in Fachrichtung Wirtschaft und Verwaltung“ mit evtl. Anspruch auf Anrechnung als erstes Jahr der Ausbildungszeit.
