Was ist das Arbeitsgebiet von Rechtsanwaltsfachangestellten?

Die Aufgaben der Rechtsanwaltsfachangestellten umfassen neben den typischen Büroarbeiten wie Postbearbeitung, Aktenmanagement, Telefondienst, Erstellung von anwaltlichen Schreiben, Ausfüllen von Formularen auch die Mandantenbetreuung und das Bearbeiten von Aufgaben aus den Bereichen Zivil- und Strafprozess, gerichtliches Mahnverfahren und Zwangsvollstreckung.

Welche Tätigkeiten üben Rechtsanwaltsfachangestellte in ihrer Kanzlei aus?

Rechtsanwaltsfachangestellte …

  • vereinbaren Termine empfangen und betreuen Mandanten
  • legen Akten an
  • erledigen Telefondienst
  • schreiben Diktate
  • erstellen Schreiben an Mandanten, Behörden, Gerichte…
  • bearbeiten die Post
  • führen die Aktenablage

Wie lange dauert die Ausbildung und welche Vorbildung ist erforderlich?

Die Ausbildungsdauer beträgt drei Jahre. Als Vorbildung ist kein bestimmter Schulabschluss erforderlich, wünschenswert wäre allerdings der Sekundarabschluss I.

Was gibt es Wissenswertes über die Berufsschule?

Im ersten Ausbildungsjahr werden an zwei Unterrichtstagen wöchentlich jeweils acht Stunden unterrichtet. Im zweiten und dritten Ausbildungsjahr gibt es nur einen Schultag pro Woche mit jeweils 8 Stunden. Unterrichtet werden die traditionell allgemein bildenden Fächer Deutsch, Sozialkunde und Religion. Daneben gibt es zwei sog. Wahlpflichtfächer, die im ersten Ausbildungsjahr unterrichtet werden. Eines dieser Wahlpflichtfächer ist aus dem Angebot des jeweiligen Schuljahres für den Schüler frei wählbar. Das zweite Wahlpflichtfach, die „Praktischen Übungen für Rechtsanwaltsfachangestellte“, ist verpflichtend für jeden Schüler. In diesem Fach liegt der Schwerpunkt auf den praktischen Tätigkeiten der Rechtsanwaltsfachange- stellten, z.B. das Erstellen von Schriftsätzen wie Klagen oder Aufforderungsschreiben, das Ausfüllen von gerichtlichen Mahnbescheiden … Außerdem gibt es noch Fächer, die speziell auf diesen Beruf abgestimmt sind: Rechtslehre (= Bearbeitung von Fällen aus dem beruf-lichen und privaten Umfeld der Schüler mit Hilfe von Gesetzestexten), Gebührenrecht (= Anwaltshonorare berechnen), Rechnungswesen (= kaufmännisches Rechnen und Buch- führung), Textverarbeitung (= Arbeiten mit dem PC) und Betriebswirtschaftslehre. Diese Fächer werden deshalb unter dem Oberbegriff „berufsbezogener Unterricht“ zusammen- gefasst.

Welche Prüfungen sind abzulegen?

Nach anderthalb Jahren findet eine Zwischenprüfung statt, die Voraussetzung für die Teilnahme an der Abschlussprüfung ist. Die schriftliche Abschlussprüfung findet an drei Tagen statt. Am ersten Tag wird Textver- arbeitung, am zweiten Tag hauptsächlich Rechtslehre und Betriebswirtschaftslehre und am dritten Tag Rechnungswesen und Gebührenrecht abgeprüft. Zusätzlich ist noch vor einem Prüfungsausschuss der Rechtsanwaltskammer in Trier eine mündliche Prüfung abzulegen.

An wen kann ich mich in schulischen Fragen wenden?

Ansprechpartner in der Schule sind der kaufmännische Abteilungsleiter Herr Bahr oder der Verantwortliche für den Bereich Rechtsanwaltsfachangestellte Herr Wulff.