Elektroniker, Fachrichtung Energie- und Gebäudetechnik

Die Fachabteilung Elektrotechnik


Die Elektro-Abteilung der Theobald-Simon-Schule untergliedert sich in die Bereiche der Berufsschule und Fachoberschule.
Außerdem werden in Zusammenarbeit mit dem Zweckverband Metall-Lehrwerkstatt Bitburg-Prüm und dem Förderverein der Theobald-Simon-Schule diverse Weiterbildungsmöglichkeiten angeboten.

 

 

Berufsschule

 

Im Berufschulbereich werden Auszubildende des Berufs Elektroniker, Fachrichtung Energie- und Gebäudetechnik  in 3½ Jahren auf ihre Facharbeiterprüfung vorbereitet. In dieser Zeit werden den Schülern neben fachlichen- auch allgemeinbildende Inhalte vermittelt.

Die angehenden Elektroniker besuchen während ihrer Ausbildungszeit an „1 ½“ Tagen der Woche die Berufsschule - d.h. in der ersten Woche an einem Tag und in der folgenden Woche an zwei Tagen die Berufsschule.

Aus der Verflechtung von betrieblicher und schulischer Ausbildung im Rahmen des „Dualen Ausbildungssystems“ ist der Stellenwert zu ersehen, welcher der Kooperation von Schule und Ausbildungsbetrieb zukommt.

Da regional bedingt im Elektrobereich fast ausschließlich kleinere und mittlere Handwerksbetriebe die Kooperationspartner der Theobald-Simon-Schule sind, fällt unserer Schule hier eine besondere Aufgabe zu: der Technologietransfers zu unseren dualen Partnern. Beispielhaft sind die technischen Ausstattungen in den Bereichen SPS-Technik und Gebäudesystemtechnik instabus-EIB.      
Diese Aufgabe beschränkt sich jedoch nicht nur auf die Ausbildung, sondern wird außerdem durch diverse Weiterbildungsangebote für die Elektrofachkräfte aus der Region ergänzt.   

 

Ausbildungsprofil

Berufsbezeichnung:

Elektroniker, Fachrichtung Energie- und Gebäudetechnik

Der Ausbildungsberuf ist nach der Handwerksordnung anerkannt.

Für den Elektroinstallateur ist gesetzlich keine bestimmte Schulbildung als Zugangsvoraussetzung vorgeschrieben. Gute Voraussetzungen die Ausbildung erfolgreich abzuschließen, haben Schüler mit gutem Hauptschulabschluss und überdurchschnittlichen Leistungen in naturwissenschaftlichen Fächern.

Gute Mathematikkenntnisse sind unbedingte Voraussetzung !!       
Der Beruf setzt selbständiges und systematisches Denken sowie die Fähigkeit zum lebenslangen Lernen voraus.

 

Ausbildungsdauer

Die dreieinhalbjährige Ausbildung erfolgt überwiegend in Handwerksbetrieben und in der Berufsschule. Darüber hinaus werden überbetriebliche Lehrgänge bei der Handwerkskammer durchgeführt.          
Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Verkürzung der Ausbildungsdauer möglich.

 

Arbeitsgebiet

Die Berufsausübung ist möglich in Elektroinstallationsbetrieben, in Betriebsstättenvon Industrie- und Handelsunternehmen, im Elektrohandel, bei Behörden oder in Energieversorgungsunternehmen.

 

Berufliche Fähigkeiten      

Das Tätigkeitsgebiet umfasst u.a. folgende Bereiche:

Arbeitsvorbereitung, Planen von Arbeitsabläufen, Lesen und Umsetzen technischer Zeichnungen, Schaltungsunterlagen und Einbauanweisungen, Installieren, Prüfen, In Betrieb nehmen und Instandsetzen von Energieverteilungsanlagen, Melde- und Signalanlagen, Antennenanlagen, Blitzschutz- und Beleuchtungsanlagen.

 

Unterrichtsfächer

Die Ausbildung erfolgt in folgenden Fächern:

  • Deutsch/Kommunikation

  • Sozialkunde/Wirtschaftslehre

  • Religion

  • Sport (wird z. Zt. nicht unterrichtet)

  • Berufsbezogener Unterricht

  • Wahlpflichtunterricht

 

Prüfungsanforderungen

Erstellen einer Schützsteuerung nach Vorgaben, Fehlersuche in einer elektrischen Anlage, Prüfen und Protokollieren der Schutzmassnahmen in einer elektrischen Schaltung, Anschluss und Inbetriebnahme von elektrischen Maschinen, Kenntnisse in Fachtheorie Elektrotechnik und Sozialkunde/Wirtschaftlehre

 

Abschluss

 

Berufsabschluss als  Elektroniker, Fachrichtung Energie- und Gebäudetechnik

Die Berufsschulpflicht ist erfüllt, wenn keine weitere Ausbildung erfolgt. Der Hauptschulabschluss ist - soweit nicht bereits vorhanden - erworben, wenn ein Abschlusszeugnis erreicht wurde. Unter bestimmten Voraussetzungen kann der qualifizierte Sekundarabschluss I erworben werden: Bei einem Gesamtnotendurchschnitt von 3,0 oder besser und bestandener Berufsabschlussprüfung der zuständigen Stelle/Kammer sowie dem Nachweis von fünf Jahren  Fremdsprachenkenntnissen wird der qualifizierte Sekundarabschluss I zusätzlich erteilt.





Auszubildende der Klasse BS EEG 03 während der Gesellenprüfung Teil 2